Seit dem 8. April liegt er vor, der Kabinettsentwurf des Erneuerbaren Energien Gesetzes (kurz EEG 2014). Er wird nun im Mai und Juni im Bundestag verhandelt werden. Die im Bundestag beschlossene Fassung soll dann im Juli den Bundesrat passieren und zum 1. August in Kraft treten. Hier der Gesetzentwurf als Ganzes.
Gegenüber den Referentenentwürfen des EEG 2014 haben sich in Einzelfragen Verbesserungen ergeben, aber die gesamte Stoßrichtung geht weiterhin in Richtung Ausbremsen der Energiewende.