Pressemitteilung
Der Wirtschaftsverband 100 Prozent begrüßt ausdrücklich die ehrgeizigen Pläne der neuen Landesregierung zum Ausbau der Windkraft im Ländle. Auch das im Kabinettsbeschluss vom 26. Juli zukünftig vorgesehene Planungsverfahren findet seine volle Zustimmung, weil es Blockadehaltungen verhindern wird. Die Kritik der Regionalverbände daran – die in den letzten Jahren für die Schwarz-weiß-Planung von Windkraftvorrangflächen verantwortlich waren – kann der Wirtschaftsverband für Erneuerbare Energien dagegen überhaupt nicht nachvollziehen.
Bereits im Koalitionsvertrag hatte sich die grün-rote Landesregierung den Ausbau der Windkraft zum Ziel gesetzt: von Ende 2010 nur 0,9 % Windenergieanteil am Nettostromverbrauch in Baden-Württemberg auf 10 % im Jahr 2020. Um das zu erreichen,müssen in den nächsten Jahren bis zu 150 neue Anlagen pro Jahr errichtet werden.
Dies sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man sich die Kritik der Regionalverbände am Kabinettsbeschluss zur Änderung des Landesplanungsgesetzes anschaut. Das ursprünglich bei den Kommunen liegende Planungsrecht für Windmühlen wurde unter der Regierung Teufel auf die Regionalverbände übertragen. Die Pläne des obersten Windkraftgegners des Landes, Ministerpräsident Teufel, gingen auf und der Windkraftausbau in Baden-Württemberg kam nach 2003 kaum voran. Die zwölf Regionalverbände im Land genehmigten zwar nach sehr restriktiven Kriterien (ästhetischer Landschaftsschutz) in den verabschiedeten Regionalplänen rein formal 250 Anlagenstandorte. Es wurden aber im Jahr 2009 nur acht und im Jahr 2010 nur neun Anlagen tatsächlich errichtet, weil viele der ausgewiesenen Vorrangflächen keine wirtschaftliche Realisierung ermöglichten.
Vor diesem Hintergrund und der Rolle, die die Regionalverbände bei dieser Verhinderungsplanung spielten, ist die Kritik derselben an der Änderung des Planungsverfahrens unverständlich. Die Kritik konzentriert sich auf drei Punkte: Die Regionalverbände wenden sich gegen die geplante Aufhebung der bestehenden Regionalpläne und gegen die Beteiligung der Kommunen im Planungsverfahren. Außerdem behaupten sie, das neue Planungsverfahren sei bürgerferner als das alte. Diese Kritik stellt die Tatsachen auf den Kopf: Die Wiedereinbeziehung der Kommunen eröffnet einer umfassenden Bürgerbeteiligung wieder die Möglichkeiten, die es heutzutage braucht, um Großprojekte mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz zu verwirklichen. Denn die Bürger beteiligen sich am einfachsten und direktesten vor Ort, also in den Gemeinden. Es waren die Bürgerinitiativen für Windmühlen sowie Projekte mit finanzieller Bürgerbeteiligung, die in den letzten Jahren ausgebremst wurden – vom Land, den Regionalverbänden und den Landkreisen.
Aus der bisherigen Schwarz-weiß-Planung (wenige Vorrangflächen und der Rest des Landes ist Ausschlussfläche) wird eine Weiß-Grau-Planung mit der Möglichkeit, dass die Kommunen ins Planungsverfahren einsteigen können. Damit wird eine Verhinderungsplanung auf regionaler Ebene unmöglich.
Die bestehenden Regionalpläne taugen nicht als Grundlage für den gewollten raschen Ausbau der Windkraft. Statt an Ihnen mit Zielabweichungsverfahren rumzudoktern sollte man nach Ansicht des Wirtschaftsverbands 100 Prozent gleich komplett neu planen. Mit einem veränderten Kriterienkatalog, der in der Abwägung den ästhetischen Landschaftsschutzgeringer und den Klimaschutz, die regionale Wertschöpfung sowie die Unabhängigkeit von Stromimporten höher bewertet.
Sauberer Windstrom lässt sich heute schon mit einer Vergütung von durchschnittlich 8,5 Cent an Land erzeugen, Windenergie ist damit eine Schlüsseltechnologie der Energiewende auch in Baden-Württemberg, das genügend geeignete Flächen aufweist.